Die Bundesregierung hat die Förderung der energetischen Gebäudesanierung BEG durch Einzelmaßnahmen zum 15.08.2022 neu geregelt. Diese Neuregelung betrifft Sanierungsvorhaben unterhalb einer Gesamtsanierung eines Bestandsgebäudes – die im wesentlichen über das Amt für Wirtschaftsförderung ( BAfA ) zu beantragen sind. Die Fördersätze wurden um 5-10 % gekürzt, die Förderung jeglicher mit fossilen Brennstoffen betreibbaren Heizungen gestoppt und die Prämie für den Heizungstausch auf Erneuerbare Energien wurde von Ölheizungen auf Gasheizungen, Nachspeicherheizungen und Ölöfen erweitert. Hier ein Überblick über die neuen Fördersätze.
Und hier ein Video der SHK-Innung zur Erklärung: