„Die Erneuerbaren-Quote für neue Heizungen kommt bereits 2024. Für Neubauten gilt ab 2023 der Effizienzhaus-55-Standard.“
https://www.pv-magazine.de/2022/03/24/bundeskabinett-einigt-sich-auf-energiepreis-entlastungspaket/
Diese Nachricht kommt nicht unerwartet, da schon bei Streichung der KfW-55 Neubauförderung im Januar 2022 die Begründung geäußert wurde KfW-55 sei gewissermassen schon heute Standard.
Dies war aber ganz offentsichtlich reines Wunschdenken. In Wahrheit würde zwar mancher Bauherr von heute KfW-70 auf KfW-55 umsteigen wenn er € 20.000 Tilgungszuschuß pro Wohneinheit bekommt doch die ganz überwiegende Zahl der Bauherren baut gerade so viel Dämmung ein wie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dies liegt vor allem auch an der wiedersinnigen Regel, dass zusätzliche Dämmschichten beim Neubau die Wohnfläche einer Immobilie verringern. Unabhängig von der Dämmung sind die maximalen äußeren Abmasse der Gebäude limitiert. Nur bei späterer Nachdämmung ist es egal wieviel man zubaut. Im Neubau wird sklavisch nach Bauordnung verfahren. Also reduziert eine KfW-55er Dämmung die Wohnfläche schnell um 3-4 % im Vergleich mit KfW-70. Der Immobilienwert bemisst sich aber an der Wohnfläche was bei konstanter Investition zu einem signifikanten Verlust an Vermögen führt. Wer tut sich das schon sehenden Auges an?
Die Lösung wäre sehr einfach. Die Abstandswerte werden auf die Wanddicke mit U-Wert 0,20 W/m2K bezogen. Wer mehr Dämmung einbaut darf entsprechend verringerte Abstände einhalten. Wenn man sich anschaut welcher bürokratische Aufwand beim Nachweis von Wärmebrücken im Neubau betrieben wird wäre dieser Rechenaufwand beim Nachweis des Wärmeschutzes total vernachlässigbar. Leider wird aber in Deutschland lieber stur die Ordnung hochgehalten als dass mit gesundem Menschenverstand und praxisorientiert entsschieden wird.